Beitragsordnung

Beitragsordnung des Fördervereins „Eltern und Freunde des Kindergartens Kindertageseinrichtung Haslach e.V.“

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Zahlungsmodalitäten für die Mitglieder des Vereins „Förderverein Eltern und Freunde des Kindergartens Kindertageseinrichtung Haslach e.V.“ (nachfolgend „Verein“ genannt).
  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt des Mitglieds und endet mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

§ 2 Mitgliedsarten und Beiträge

  1. Ordentliche Mitglieder:
    • Erwachsene, die als Eltern von Kindern, die den Kindergarten besuchen, Mitglied des Vereins sind, sowie alle anderen natürlichen Personen, die den Vereinszweck unterstützen.
    • Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Jahr.
  2. Fördermitglieder:
    • Juristische Personen oder natürliche Personen, die den Verein finanziell unterstützen, ohne aktiv in den Vereinsorganen mitzuwirken.
    • Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 50€ pro Jahr.
  3. Ehrenmitglieder:
    • Personen, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben und von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden.
    • Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.

§ 3 Ermäßigung und Sonderregelungen

  1. Der Verein kann auf Antrag in besonderen Fällen eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gewähren. Dies kann insbesondere für Mitglieder mit mehreren Kindern im Kindergarten oder in finanziellen Notlagen zutreffen.
  2. Die Höhe der Ermäßigung sowie die genauen Bedingungen werden vom Vorstand beschlossen.

§ 4 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zum 31. Januar eines jeden Jahres fällig.
  2. Der Beitrag ist per Banküberweisung auf das Vereinskonto zu entrichten. Die Bankverbindung des Vereins lautet:
    • Bankname: Kreissparkasse Böblingen
    • IBAN: DE93 6035 0130 0001 1675 19
    • BIC: BBKRDE6BXXX
    • Kontoinhaber: „Förderverein Eltern und Freunde des Kindergartens Kindertageseinrichtung Haslach e.V.“
  3. Bei Eintritt während des Jahres ist der volle Jahresbeitrag fällig.

§ 5 Beitragserhöhung

  1. Eine Erhöhung  des Mitgliedsbeitrags bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragserhöhung nur mit einer Mehrheit von [2/3] der anwesenden Mitglieder beschließen.

§ 6 Zahlung im Falle des Austritts oder Ausschlusses

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird auch dann für das laufende Jahr fällig, wenn ein Mitglied im laufenden Jahr aus dem Verein austritt oder ausgeschlossen wird.
  2. Ein Austritt ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Ein Mitglied, das nach dem 31. Dezember austritt, ist zur Zahlung des vollen Beitrags des laufenden Jahres verpflichtet.
  3. Bei Zahlungsverzug kann der Vorstand nach zweimaliger Mahnung das Mitglied vom Verein ausschließen. Der Anspruch auf den rückständigen Beitrag bleibt davon unberührt.

§ 7 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.04.2025 beschlossen und tritt am selben Tag in Kraft.

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